Intensive ambulante Einzelmassnahmen
Koordinierte Therapieprogramme für Patientinnen und Patienten, deren Krankenkasse TarReha nicht unterstützt
Intensive ambulante Einzelmassnahmen

Kurzbeschreibung

Dieses Programm richtet sich an Patientinnen und Patienten, deren Krankenkasse TarReha nicht unterstützt. Die Leistungen werden nicht pauschal, sondern nach Einzelleistungen gemäss ärztlicher Verordnung vergütet. Die gesamte Therapieplanung muss verordnet und durch die Krankenkasse bewilligt sein.

Eine direkte Anschlussbehandlung an einen Spitalaufenthalt ist mit koordinierten intensiven ambulanten Einzelmassnahmen nicht möglich, da die Therapiemassnahmen in der Regel den tariflich geregelten Rahmen überschreiten. Ein Kostengutsprachengesuch kann erst nach einer ärztlichen Konsultation in der Reha Rheinfelden erfolgen.

Vergütung & Genehmigung

  • Abrechnung nach Einzelleistungen
  • Jede Erweiterung oder Anpassung des Therapiespektrums erfordert eine erneute Kostengutsprache

 Voraussetzungen

  • Rehabilitationsbedürftigkeit
  • Vorhandenes Rehabilitationspotenzial
  • Bereitschaft zur ambulanten Rehabilitation
  • Realistische Zielerreichung
  • Ausreichende körperliche und mentale Belastbarkeit
  • Fahrten von Zuhause zur Reha müssen möglich sein

Ausschlusskriterien

  • Hohe pflegerische Hilfsbedürftigkeit
  • Instabile Vitalfunktionen
  • Fehlende Belastbarkeit
  • Begleiterkrankungen, welche die ambulante Zielerreichung verunmöglichen

Inhalte des Programms

  • Ärztliche Erstuntersuchung
  • Festlegung des Therapieprogrammes
  • Durchführung der Therapien gemäss Verordnung
  • Reharapporte nach ca. 7 Therapietagen
  • Ärztliche Konsultation nach jeweils 7–8 Therapietagen und nach Bedarf
  • Anpassungen am Therapieprogramm können nur nach Rücksprache mit dem Kostenträger und nach erneuter Genehmigung erfolgen

Wichtig

Falls die ärztliche Betreuung durch unsere Fachärztinnen oder Fachärzte nicht gewünscht wird, kann die intensive ambulante Rehabilitation bei uns in der Form nicht durchgeführt werden. In diesem Fall muss die zuweisende Ärztin oder der zuweisende Arzt den Anmeldeweg über eine therapeutische Einzelverordnung wählen.

Die Koordination mit dem Therapeutenteam liegt dann in der Verantwortung der zuweisenden Ärztin oder des zuweisenden Arztes.

Anmeldung

Eine Anmeldung zur Ärztlichen Erstuntersuchung kann entweder durch eine Spitalärztin bzw. einen Spitalarzt oder nach der Entlassung von zu Hause durch eine niedergelassene Ärztin bzw. einen niedergelassenen Arzt erfolgen.

Da ein direkter Übergang vom Spital in koordinierte intensive ambulante Einzelmassnahmen nicht möglich ist, kann unmittelbar nach dem Spitalaufenthalt eine Monotherapie durchgeführt werden, bis die entsprechende Kostengutsprache vorliegt.

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Empfangsbereich mit einem schwarzen Empfangstresen, auf dem das Wort

Therapiedisposition ambulant

CURATIVA Das Ambulante Zentrum der Reha Rheinfelden