Allgemeines
Diese Taxordnung ist gültig vorbehältlich separater Verträge mit Versicherern.
Die publizierten Taxen können jederzeit aufgrund von gesetzlichen Änderungen, kantonalen Verordnungen oder anderweitigen Bedingungen angepasst werden.
In der allgemeinen Abteilung erbringt die Klinik Leistungen gemäss der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Die Kostendeckung ist vor Klinikeintritt durch Gutsprache von Krankenkassen, Unfallversicherungen oder anderen von der Klinik anerkannten Garanten sicherzustellen. Liegt keine oder keine vorbehaltlose Gutspra-che der Versicherung vor, so ist durch die Patientin oder den Patienten eine Vorauszahlung im Umfang der nicht gedeckten Kosten zu leisten. Die Kostengutsprache wird aufgrund des Einweisungszeugnisses durch die Reha Rheinfelden Gruppe eingeholt.
Zimmerkategorie
Die Reha Rheinfelden Gruppe bietet Zwei- und Einbettzimmer an. Die Einbettzimmer sind für privatversicherte Patienten reserviert.
Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und ohne Rechtsanspruch können gegen Aufpreis Einbettzimmer auch durch tiefer versicherte Patientinnen und Patienten belegt werden.
Muss aus Kapazitätsgründen bereits beim Eintritt eine höhere Zimmerkategorie zugeteilt werden, ohne dass die Patientin/der Patient dies ausdrücklich wünscht, besteht kein Anrecht, die Zimmerkategorie für die ganze Aufenthaltsdauer zu behalten. Wünscht die Patientin/der Patient in diesen Fällen nachträglich in der von ihr/ihm belegten Kategorie zu bleiben, wird der Zuschlag gemäss Anhang ab dem Eintrittstag verrechnet.
Wechsel der Versicherungsklasse
Auf Wunsch kann die Reha Rheinfelden Gruppe den Patientinnen und Patienten gegen einen Aufpreis auch ein Zimmer in einer höheren Versicherungsklasse anbieten. Durch diesen Klassenwechsel erhalten die Patienten den Status von Halbprivat- oder Privatpatienten mit allen Vorteilen und garantierter Zimmerreservation (nach Verfügbarkeit). Der Aufpreis muss von der Patientin/dem Patienten als Vorleistung über die geplante Dauer der stationären Rehabilitation vorgeleistet werden.
Mit diesem Angebot werden Allgemeinversicherte angesprochen, welche sich den hohen Komfort und die Zusatzleistungen der Halbprivat- oder Privatabteilung sowie die persönliche Betreuung durch Chefärzte oder Leitende Ärzte leisten möchten. Ebenfalls angesprochen werden Halbprivatversicherte, welche den noch höheren Komfort und die Zusatzleistungen der Privatabteilung nutzen möchten. Da die Leistung in der Regel nicht von der Versicherung übernommen wird, verlangen wir eine entsprechende Vorauszahlung. Für nähere Auskünfte steht Ihnen die Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.
Hinweis: Der Ein- und Austrittstag werden voll berechnet.
Begleitpersonen
Die Reha Rheinfelden Gruppe nimmt in der Privatabteilung Begleitpersonen auf. Die Möglichkeiten richten sich nach der Verfügbarkeit entsprechender Zimmer und Betten. Für nähere Auskünfte über Kapazitäten und Preise sollte frühzeitig die Patientenaufnahme kontaktiert werden.
Ausserkantonale Behandlungen
Bei ausserkantonalen Hospitalisierungen übernehmen die Grundversicherung und der Kanton unter Umständen nur einen Teil der Kosten. In diesem Fall muss die Kostendifferenz von der Zusatzversicherung oder der Patientin/dem Patienten selbst übernommen werden.
Vorauszahlung
In folgenden Fällen wird eine Vorauszahlung verlangt:
Sofern keine oder nur eine ungenügende Versicherungsgarantie eines Versicherers vorliegt
für Leistungen, welche gemäss Krankenversicherungsgesetz keine Pflichtleistungen darstellen
bei Patientinnen und Patienten, welche einen Klassenwechsel wünschen
Selbstzahler
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Beendigung des Klinikaufenthaltes und erfolgt primär an den Garanten, welcher eine Kostengutsprache erteilt hat. In der Regel wird nach dem System des Tiers payant (Rechnung an Versicherung) abgerechnet. Von den Garanten nicht gedeckte Leistungen werden den Patientinnen und Patienten oder sonstigen zahlungspflichtigen Personen/Institutionen in Rechnung gestellt. Eine Kopie der Rechnung, welche an den Versicherer versendet wurde, wird ebenfalls der Patientin/dem Patienten zugestellt.
Das System des Tiers payant gilt bei stationären Fällen ebenfalls nicht, wenn eine halbprivat oder privat versicherte Person über keine oder eine ungenügende Versicherungsdeckung beim Versicherer verfügt, respektive eine versicherte Person Zahlungsausstände beim Versicherer aufweist oder Vorbehalte bestehen oder die Reha Rheinfelden keinen Vertrag mit der entsprechenden Versicherung hat.
Für stationäre Fälle, die nach ST Reha abgerechnet werden, gelten jeweils die Abrechnungsregeln und Preise des Kalenderjahres, in dem der Spitalaustritt erfolgt.
Tarife
Allgemeinabteilung
Die Tarife gelten für Patienten, für die keine separate vertragliche Regelung mit ihren Versicherern bestehen resp. für Selbstzahler. Die folgenden Taxen verstehen sich ohne Leistungen für persönliche Bedürfnisse, welche nach Aufwand verrechnet werden.
Stationäre Behandlung Überwachungs-/Frührehabilitation (gem. SwissDRG): CHF 9'900.-
Basispreis pro Fall*, es gelten die Abrechnungsregeln gemäss Tarif SwissDRG
* Basispreis pro Fall = Umrechnungswert für ein Kostengewicht von 1.0
[Effektiver Fallpreis = Kostengewicht der entsprechenden diagnosebezogenen
Fallgruppe (DRG) x Basispreis]
Stationäre Behandlung Rehabilitation (gem. ST Reha): CHF 850.-
Basispreis pro Tag**, es gelten die Abrechnungsregeln gemäss Tarif ST Reha
(Eintritts- und Austrittstag werden voll verrechnet)
**Basispreis pro Tag = Tagesumrechnungswert für ein Kostengewicht von 1.0
[Effektiver Fallpreis = Kostengewicht pro Tag der entsprechenden
Rehabilitativen Kostengruppe (RCG) x Verweildauer x Basispreis]
Halbprivatabteilung
Die Mehrleistungen der Halbprivatabteilung gelten für Patienten, für die keine separate vertragliche Regelung mit ihren Versicherern besteht, resp. für Selbstzahler.
Zuschläge zu den Tarifen der Allgemein-Abteilung (pro Tag): CHF 300.-
Zweibettzimmer mit gehobener Ausstattung
(Eintritts- und Austrittstag werden voll verrechnet)
Zuzüglich zu den Pauschalen werden den Patienten der Halbprivatabteilung die Kosten verrechnet für:
Medikamente
Leistungen, welche nicht im Zusammenhang mit der in der Klinik behandelten Hauptindikation stehen
Untersuchungen, Abklärungen, Konsilien usw., für welche die Klinik nicht eingerichtet ist
Krankentransporte
Persönliche Bedürfnisse (z.B. Telefon, Coiffeur etc.)
Hilfsmittel, die der Patient behält
Ausserordentliche Aufwendungen, welche nicht mit den Pauschalen abgegolten sind
Privatabteilung
Die Mehrleistungen der Privatabteilung gelten für Patienten, für die keine separate vertragliche Regelung mit ihren Versicherern besteht, resp. für Selbstzahler.
Zuschläge zu den Tarifen der Allgemein-Abteilung (pro Tag): CHF 550.-
Einbettzimmer mit gehobener Ausstattung
(Eintritts- und Austrittstag werden voll verrechnet)
Zuzüglich zu den Pauschalen werden den Patienten der Privatabteilung die Kosten verrechnet für:
Medikamente
Leistungen, welche nicht im Zusammenhang mit der in der Klinik behandelten Hauptindikation stehen
Untersuchungen, Abklärungen, Konsilien usw., für welche die Klinik nicht eingerichtet ist
Krankentransporte
Persönliche Bedürfnisse (z.B. Telefon, Coiffeur etc.)
Hilfsmittel, die der Patient behält
Ausserordentliche Aufwendungen, welche nicht mit den Pauschalen abgegolten sind
Selbstzahler können nur als Privatpatientinnen und -patienten mit vollumfänglicher Vorauszahlung aufgenommen werden.
Zimmerzuschläge
Einbettzimmer können nur nach Verfügbarkeit zugeteilt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis die Versicherungsklasse zu wechseln.
Zimmerzuschlag Einzelzimmer (pro Tag)
(Eintritts- und Austrittstag werden voll verrechnet)
Allgemein Einzelzimmer ohne Balkon CHF 250.-
Wechsel der Versicherungsklasse (pro Tag
Allgemein auf Halbprivat CHF 300.-
Allgemein auf Privat CHF 550.-
Halbprivat auf Privat CHF 250.-
Umzug (Einmalig)
Umzug im Zimmer CHF 50.-
Umzug in anderes Zimmer CHF 150.-
(nicht medizinisch indiziert)
Begleitpersonen (inkl. Vollpension)
Begleitperson (nur möglich auf Privatabteilung Bereich 15) CHF 235.-
Im gleichen Zimmer wie Patientin/Patient. Begleitperson muss komplett selbständig sein und hat keinerlei Anspruch auf Pflegeleistungen.
Zimmerservice Zuschlag
Essen auf dem Zimmer Allgemein-Patienten CHF 10.- pro Mahlzeit
Essen auf dem Zimmer Halbprivat-Patienten CHF 5.- pro Mahlzeit
Hinweis: Zimmerwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden. Die Zuteilung erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweiligen Zimmerkategorie.
Patientenaufnahme
Hier finden Sie alle Kontaktinformationen der Patientenaufnahme.
Standorte
Reha Rheinfelden
Die Rehabilitationsklinik in Rheinfelden.