FAQ

Aufbewahrungsdauer

Wir behalten Ihre Personendaten so lange, wie wir dies zur Einhaltung der geltenden Gesetze als notwendig oder angemessen erachten oder so lange sie für die Zwecke, für die sie gesammelt wurden, notwendig sind. Wir löschen Ihre Personendaten, sobald diese nicht mehr benötigt werden und auf jeden Fall nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Aufbewahrungsfrist von fünf respektive zehn Jahren. Nicht mehr notwendige Daten, für die keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, werden nach Dahinfallen des Zweckes und Rechtfertigungsgrundes vernichtet. Im Einzelnen bewahren wir Ihre Daten für folgende Dauer auf:

Daten, welche wir aufgrund Gesetzes bearbeiten, bewahren wir während der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer auf, beispielsweise wenn es das Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steuerrecht oder die Geschäftsbuchverordnung es vorschreibt;

Daten, welche wir für die Erfüllung eines Vertrags benötigen, behalten wir mindestens für die Dauer des Vertrags auf und für maximal 10 Jahre danach, ausser wir benötigen die Daten für die Geltendmachung unserer Rechte.

Daten, welche wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen bearbeiten, bewahren wir nach Ende der Vertragsbeziehung für maximal zehn Jahre auf, ausser wir benötigen die Daten für die Geltendmachung unserer Rechte.