Kursort
Reha Rheinfelden, Salinenstrasse 98, CH-4310 Rheinfelden
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt vorzugsweise schriftlich (per Post, Email oder über unsere Website) und ist verbindlich. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist massgebend für eine Kursplatzzuteilung. Den Eingang der Anmeldung bestätigen wir Ihnen schriftlich. Spätestens vier Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie die Kursbestätigung mit der Rechnung. Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn zu entrichten.
Datenschutz
Ihre Kontaktdaten werden im Sinne der Kundenverwaltung von uns intern weiterverarbeitet und können zu Marketingzwecken wie Mailings verwendet werden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Durchführung
Das Kurszentrum der Reha Rheinfelden behält sich das Recht vor, Kurse (z. B. bei ungenügender Teilnehmerzahl) abzusagen. Über eine Absage werden Sie spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn informiert. Bereits bezahlte Kursgebühren werden vollumfänglich zurückerstattet. Es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich ist die Kursgebühr vor Kursbeginn fällig. Der Zahlungstermin auf der Rechnung ist verbindlich.
Gesundheits-Fragebogen
Bei den meisten Kursen ist ein Gesundheits-Fragebogen erforderlich. Dieser dient Ihrer Sicherheit und muss ausgefüllt zur ersten Kursstunde mitgebracht werden. Das entsprechende Formular senden wir Ihnen mit der Kursbestätigung zu. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Abmeldung
Eine Abmeldung ist mit administrativem Aufwand verbunden. Bei einer Abmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn erheben wir jedoch keine Gebühren. Erfolgt die Abmeldung vier bis zwei Wochen vor Kursbeginn, berechnen wir 50 % der Kursgebühr. Wenn die Abmeldung weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt, werden 100 % der Kursgebühr in Rechnung gestellt. Kann der Kursplatz neu besetzt werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– fällig.
Teilnahmeverhinderung
Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden und es besteht kein Rückerstattungsanspruch. Bei einzelnen Absenzen ist keine Abmeldung erforderlich. Bei Kenntnisnahme einer längeren gesundheitsbedingten Abwesenheit muss das Kurssekretariat zeitnah informiert werden. Für die Prüfung einer allfälligen Gutschrift auf einen Folgekurs ist in jedem Fall ein ärztliches Attest nötig, welches bestätigt, dass die entsprechende sportliche Tätigkeit nicht ausgeübt werden kann. Nach Kursende können keine rückwirkenden Absenzen geltend gemacht werden. Als Beitrag an den administrativen und betrieblichen Aufwand werden von einer allfälligen Gutschrift CHF 50.- pro Kurs und Ereignis in Abzug gebracht.
Versicherung
Eine Versicherung ist Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Reha Rheinfelden übernimmt keine Haftung.
Gerichtsstand
Bei Differenzen wird schweizerisches Recht angewendet. Der Gerichtsstand befindet sich in CH-Rheinfelden (Durchführungsort).
Unser Team
Wehrle Tobias
Leiter Gesundheitsförderung & Sport
Standorte
Reha Rheinfelden
Die Rehabilitationsklinik in Rheinfelden.